Erneut toter Rotmilan unter Windkraftanlage gefunden

Letzten Dienstag, 8. September, wurde ein toter Rotmilan am Fuß einer Windkraftanlage in der Gemeinde Wincrange gefunden. Kurzwüchsige oder fehlende Vegetation unterhalb solcher Anlagen kann die Nahrungsverfügbarkeit erhöhen und die Greifvögel anlocken, wobei die drehenden Rotorblätter nun zum wiederholten Mal einem Tier zum Verhängnis wurden. natur&ëmwelt a.s.b.l. fordert eine zeitweilige Abschaltung von Windrädern im Anschluss an Bodenbearbeitung unter diesen Anlagen nicht nur während der Brutzeit sondern der gesamten Anwesenheitsperiode (Zugzeit) von Milanen in Luxemburg.

Nachdem bereits im Mai 2019 ein Rotmilan tot unter einer Windkraftanlage in der Gemeinde Wincrange gefunden wurde, gab es nun am 8. September 2020 erneut einen Fund. Ein aufmerksamer Spaziergänger fand die zerteilten Überreste des Vogels auf einem Feld unterhalb einer Anlage und informierte sofort natur&ëmwelt. Der Körper des Tieres war am Flügel durchtrennt, sodass hier von einem Kontakt mit dem Rotorblatt der Windkraftanlage ausgegangen werden muss. Diese Situation konnte kurz nach dem Anruf fotografisch vor Ort festgehalten und der Kadaver sichergestellt werden. Sowohl die Entité mobile der Naturverwaltung als auch das Umweltministerium wurden umgehend über den Vorfall verständigt und konnten ein Abschalten der Anlagen veranlassen.

In den Tagen zuvor wurden auf einem der Felder unterhalb der Windkraftanlage landwirtschaftliche Arbeiten durchgeführt. Solche können für Rotmilane zu einer gesteigerten Nahrungsverfügbarkeit führen und entsprechend viele Tiere anlocken. Da diese Greifvögel den Rotorblättern von Windrädern während ihres niedrigen Jagdfluges sehr nahe kommen können, stellen Windkraftanlagen für diese Art eine besondere Gefährdung dar.

In den Genehmigungen zum Bau von Windkraftanlagen ist festgehalten, dass landwirtschaftliche Arbeiten unterhalb von Anlagen während der Brutzeit eine Abschaltung von 5 Tagen nach sich ziehen müssen. Da Rotmilane allerdings in einem Zeitraum von Mitte Februar/Anfang März bis Oktober in Luxemburg vorkommen, besteht die Gefahr von einer Windkraftanlage erschlagen zu werden für sie wesentlich länger als nur während der Brutzeit von April bis Juli. Das Risiko vom Nahrungsangebot auf frisch bearbeiteten Flächen unter drehenden Windkraftanlagen angezogen zu werden, beschränkt sich dabei nicht nur auf die in Luxemburg brütenden Tiere, sondern betrifft auch ziehende Rotmilane.

Nicht zuletzt handelt es sich hierbei, um eine bereits gefährdete Art, die auf der Roten Liste der Vögel Luxemburgs in der Kategorie 3 „Bestand gefährdet“ geführt wird.

Auf Grund dessen fordert natur&ëmwelt a.s.b.l., dass das Umweltministerium seine Genehmigungen sowohl rückwirkend als auch zukünftig anpasst und Windkraftanlagen während der gesamten Anwesenheitsperiode der Rotmilane in Luxemburg nach unterhalb davon erfolgter Bodenbearbeitung zeitweilig außer Betrieb genommen werden müssen. Dies wäre ein elementarer Schritt zum Schutz dieser wichtigen europäischen Vogelart, deren weltweites Brutvorkommen auf Mitteleuropa konzentriert ist.

 

Kontakt:

  • Centrale Ornithologique du Luxembourg (COL) 5, route de Luxembourg L-1899 Kockelscheuer
  • E-mail: col@naturemwelt.lu